Für eine eventuelle Rückerstattung fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach. Gesetzlich Versicherte benötigen u.U. dafür eine formlose ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit einer osteopathischen Behandlung.
Anders Versicherte oder Selbstzahler brauchen eine solche Bescheinigung nicht!
Private Krankenversicherungen oder private Krankenzusatzversicherungen übernehmen häufig die Behandlungskosten in Höhe der vertraglichen Vereinbarung. Dafür rechnen wir nach dem Heilpraktikergebührenverzeichnis (GebüH) ab.
Weitere Informationen zur Kostenübernahme finden Sie unten auf der Seite über die Links zu Ihrer Krankenkasse .
Bitte beachten Sie, dass Sie vereinbarte Termine, die Sie nicht wahrnehmen können, rechtzeitig, mindestens jedoch 24
Werktagsstunden vorher absagen, da der Termin ansonsten in Rechnung gestellt werden muss, falls dieser Termin kurzfristig nicht neu belegt werden kann.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.