Seit Inkrafttreten des Versorgungsstrukturgesetzes Anfang 2012 erstatten immer mehr gesetzliche Krankenkassen teilweise die Kosten von Osteopathiebehandlungen. Mittlerweile beteiligen sich die fast alle Kassen für gesetzlich Versicherte.
Fragen Sie daher in jedem Fall bei Ihrer Krankenkasse nach, ob sie nicht auch einen Teil der Kosten für die Osteopathie erstattet. Als gesetzlich Versicherter brauchen Sie u.U. dafür eine
formlose ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit einer osteopathischen Behandlung. Anders Versicherte oder Selbstzahler brauchen eine solche Bescheinigung nicht!
Private Krankenversicherungen oder private Krankenzusatzversicherungen übernehmen häufig die Behandlungskosten in Höhe der vertraglichen Vereinbarung. Dafür rechnen wir nach dem Heilpraktikergebührenverzeichnis (GebüH) ab.
weitere Informationen zur Kostenübernahme finden Sie unten auf der Seite über die Links zu Ihrer Krankenkasse .
Bitte beachten Sie, dass Sie vereinbarte Termine, die Sie nicht wahrnehmen können, rechtzeitig, mindestens jedoch 24 Werktagsstunden
vorher absagen, da der Termin ansonsten in Rechnung gestellt werden muss, falls dieser Termin kurzfristig nicht neu belegt werden kann.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.